Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.30 - 17.00

Brederodestraat 26, 2042BE Zandvoort, Nederland

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Capistone Vastgoed

Artikel 1 – Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

  • Capistone Vastgoed: der Auftragnehmer/Vermieter/Auftraggeber von Arbeiten, tätig im Kauf, der Verwaltung, der Vermietung, der Renovierung und der nachhaltigen Verbesserung von Immobilien.
  • Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die mit Capistone Vastgoed einen Vertrag schließt, einschließlich Verkäufer, Mieter, Käufer und Investoren.
  • Mieter: die natürliche oder juristische Person, die mit Capistone Vastgoed einen Mietvertrag schließt.
  • Nachunternehmer: jeder Dritte, der im Auftrag von Capistone Vastgoed Arbeiten an Immobilien ausführt.
  • Vertrag: jeder Vertrag über Kauf, Verkauf, Miete, Verwaltung, Renovierung, Instandhaltung oder nachhaltige Verbesserung von Immobilien.
  • Immobilien: alle unbeweglichen Sachen, die Eigentum von Capistone Vastgoed sind, von Capistone Vastgoed verwaltet werden oder im Auftrag von Capistone Vastgoed betrieben werden.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Rechtsverhältnisse, an denen Capistone Vastgoed beteiligt ist.
  2. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gegenpartei werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 3 – Zustandekommen von Verträgen

  1. Alle Angebote und Mitteilungen sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Unterzeichnung eines Vertrags oder tatsächliche Nutzung von Immobilien oder Dienstleistungen zustande.

Artikel 4 – Kauf und Verkauf von Immobilien

  1. Capistone Vastgoed verkauft Immobilien in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Übergabe befinden („as is, where is“), vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften.
  2. Etwaige Mängel, die erkennbar sind oder vernünftigerweise hätten erkennbar sein können, gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Capistone Vastgoed haftet nicht für versteckte Mängel, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vor.

Artikel 5 – Renovierung, Instandhaltung und nachhaltige Verbesserung

  1. Capistone Vastgoed ist berechtigt, Arbeiten ganz oder teilweise durch Nachunternehmer ausführen zu lassen.
  2. Zeitpläne sind indikativ und niemals verbindliche Fristen.
  3. Mehr- und Minderleistungen werden, sofern erforderlich, ausgeführt und gesondert abgerechnet.
  4. Capistone Vastgoed haftet nicht für Verzögerungen, die durch Nachunternehmer, Materialknappheit oder höhere Gewalt verursacht werden.

Artikel 6 – Vermietung von Immobilien

  1. Die Vermietung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Mietvertrags.
  2. Der Mieter hat sich als guter Mieter zu verhalten und das Mietobjekt entsprechend dem Vertragszweck zu nutzen.
  3. Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten können auch während der Mietdauer stattfinden. Der Mieter wird dies dulden, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Capistone Vastgoed haftet nicht für vorübergehende Beeinträchtigungen oder Folgeschäden infolge von Arbeiten.

Artikel 7 – Zahlung

  1. Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu leisten.
  2. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug.
  3. Gesetzliche Zinsen und Inkassokosten gehen vollständig zu Lasten der Gegenpartei.

Artikel 8 – Haftung

  1. Die Haftung von Capistone Vastgoed ist auf unmittelbare Schäden beschränkt.
  2. Jede Haftung ist auf den von der Versicherung ausgezahlten Betrag bzw. auf den Betrag des Vertrags beschränkt.
  3. Capistone Vastgoed haftet nicht für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden und entgangener Mieteinnahmen.

Artikel 9 – Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt ist jede außerhalb der Kontrolle von Capistone Vastgoed liegende Umstände zu verstehen.
  2. Verpflichtungen werden für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt.

Artikel 10 – Beschwerden

  1. Beschwerden sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden.
  2. Die Einreichung einer Beschwerde setzt Zahlungspflichten nicht aus.

Artikel 11 – Geistiges Eigentum

  1. Alle Berichte, Pläne und Berechnungen bleiben Eigentum von Capistone Vastgoed.

Artikel 12 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Auf alle Rechtsverhältnisse findet niederländisches Recht Anwendung.
  2. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht im Bezirk vorgelegt, in dem Capistone Vastgoed seinen Sitz hat.

Artikel 13 – Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Anfrage erhältlich.